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ALLGEMEINE HINWEISE

1.1 Es bedarf eines bauseitigen, kabelgebundenen, Internetanschlusses.

1.2 Für den Fall der Installation eines Videoaufnahmegeräts (Videokamera) ist ein datenschutzkonformes Hinweisschild anzubringen.

1.3 Die Firma Lock GmbH erhält einen Fernzugriff auf die Steuerungssoftware und ist zum dauerhaften Zugriff auf die Messparameter berechtigt.

1.4 Für die Inbetriebnahme ist die Produktregistrierung zwingend vorab durchzuführen.

1.5 Der Termin für die Inbetriebnahme wird durch Lock vergeben nach erfolgreicher Produktregistrierung.